Vollständiger Wortlaut des Gesetzes Nr. 52/1989 Slg.

Arbeitsrecht (vollständiger Text wie folgt aus nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen)

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

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