Vollständiger Wortlaut des Gesetzes Nr. 52/1989 Slg.
Arbeitsrecht (vollständiger Text wie folgt aus nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen)
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.