Dekret des Außenministers Nr. 52 / 1972 Coll.
Verordnung des Außenministers über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen (Verordnungen Nr. 1, 2, 3, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20)
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Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.