Regierungsverordnung Nr. 517 / 2025 Coll.

Regierungsverordnung zur Änderung des Regierungsdekrets Nr. 351 / 2013 Coll., zur Bestimmung des Zinsbetrags für verspätete Zahlungen und der damit verbundenen Kosten, bestimmt die Vergütung des Liquidators, des Liquidators und des vom Gericht benannten Mitglieds der juristischen Person und regelt bestimmte Fragen des Handelsjournals, die öffentlichen Register der juristischen und natürlichen Personen sowie die Aufzeichnungen der Treuhandfonds und die Aufzeichnungen der Daten über nützliche Eigentümer, geändert

Zeitliche Textfassungen

01.01.2026 Aktuell
In Kraft seit 01.01.2026
10.12.2025 Verkündet
In Kraft seit 10.12.2025
10.12.2025 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 10.12.2025 bis 31.12.2025

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