Verordnung Nr. 51/1986 Slg.
Verordnung des Bundesministeriums für Außenhandel zur Umsetzung des Zollgesetzes Nr. 44 / 1974 Slg.
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.