Dekret des Außenministers Nr. 51 / 1961
Verordnung des Außenministers über das Abkommen über die Anpassung bestimmter offener Finanz- und Immobilienfragen zwischen der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der rumänischen Volksrepublik
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.