Dekret Nr. 51 / 1946 Coll.

Verordnung über die Art und Weise, in der eine Gebühr auf Handels- und Handelsbüchern erhoben wird

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf