Dekret Nr. 506 / 2002 Coll.
Verordnung zur Durchführung bestimmter Bestimmungen des Gesetzes Nr. 563 / 1991 Slg. über die Rechnungslegung in der geänderten Fassung für die Einrichtungen des Nationalen Vermögensfonds der Tschechischen Republik und des Landesfonds der Tschechischen Republik
Diese Vorschrift verweist auf
Unbekannte Vorschrift
Wird geändert durch
Dekret Nr. 402 / 2005 Coll.
Wird aufgehoben durch
Verordnung zur Durchführung bestimmter Bestimmungen des Gesetzes Nr. 563 / 1991...
Unbekannte Vorschrift
Führt durch
Unbekannte Vorschrift
Führt Übergangsbestimmungen ein
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.