Regierungsverordnung Nr. 504 / 2005 Coll.
Verordnung der Regierung zur Einreihung der Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs und ihrer Bezeichnungen zur Identifizierung von Geweben oder Organen menschlichen Ursprungs in Anträgen auf Zulassung zur Einfuhr oder Ausfuhr
Diese Vorschrift verweist auf
Gesetz Nr. 285/2002
Führt durch
Gesetz über Spende, Sammlung und Transplantation von Geweben und Organen und zur...
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.