Mitteilung der Staatswahlkommission Nr. 5 / 2018 Coll.
Mitteilung der Staatlichen Wahlkommission über die Veröffentlichung und Veröffentlichung der Gesamtergebnisse der neuen Wahlen an die Gemeinderäte am 6. Januar 2018
Gültig
5.
GEMEINSCHAFT
Staatliche Wahlkommission
vom 8. Januar 2018
über die Veröffentlichung und Veröffentlichung der Gesamtergebnisse der neuen Wahlen zu den Kommunalräten am 6. Januar 2018
Die Staatswahlkommission gibt gemäß § 51 des Gesetzes Nr. 491 / 2001 Slg. über die Wahlen zu Gemeinderäten und über Änderungen bestimmter Gesetze in der geänderten Fassung die Gesamtergebnisse der neuen Wahlen zu Kommunalräten am 6. Januar 2018 bekannt.
Nach der Mitteilung des Innenministeriums Nr. 242 / 2017 Slg. am 6. Januar 2018 fand eine neue Wahl gemäß Gesetz Nr. 491 / 2001 Slg., zu Wahlen in Gemeinderäten und zur Änderung bestimmter Gesetze in der geänderten Fassung an Gemeinderäte statt.
Das tschechische Statistische Amt fand die folgenden Wahlergebnisse aus dem Protokoll der Abstimmung und dem Ergebnis der Abstimmung, die von der Kreiswahlkommission vorgelegt wurde:
| a) | celkový počet | 1 |
| b) | celkový počet osob zapsaných ve výpisech ze seznamů: | 92 |
| c) | celkový počet voličů, kterým byly vydány úřední obálky: | 80 |
| d) | celkový počet zvolených členů zastupitelstev | 5 |
in dieser gemäß den Wahlparteien:
| 90 Sdružení nezávislých kandidátů - místní sdružení celkem | 4 |
| 470 Sdružení STAN, NK | 1 |
| 541 Sdružení Piráti, NK | 0 |
e) eine Liste der Gemeinden, in denen die Wahlen nicht abgehalten wurden (§ 23 (8)) und der Gemeinden, in denen die Wiederwahl angekündigt wird (§ 43 (2)):
Liste der Gemeinden, in denen keine Wahlen abgehalten wurden (§ 23 (8)):
nicht auftreten,
eine Liste der Gemeinden, in denen die Bezirkswahlkommission ihre Protokolle nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist vorgelegt hat (§ 43 Absatz 2):
Es kam nicht vor.
Vorsitzender der Staatswahlkommission:
Mgr. Metnar v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung der Staatswahlkommission Nr. 5 / 2018 Slg. über die Veröffentlichung und Veröffentlichung der Gesamtergebnisse der neuen Wahlen zu den Stadträten am 6. Januar 2018 |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 09.01.2018 |
|---|---|
| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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