Dekret Nr. 5 / 2014 Coll.
Verordnung über die Art und Weise, den Zeitpunkt und den Umfang der Daten, die für die Bewertung der Ausführung des Staatshaushalts, der Haushaltspläne der Staatsfonds, der Haushaltspläne der lokalen Behörden und der Haushaltspläne der freiwilligen Gemeinden vorgelegt wurden
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