Regierungsverordnung Nr. 5 / 1957 Coll.
Verordnung zur Ausdehnung des Geltungsbereichs der nationalen Ausschüsse auf den Erwerb landwirtschaftlicher Erzeugnisse und zur Harmonisierung der Bestimmungen dieses Abschnitts
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.