Regierungsverordnung Nr. 5 / 1949 Coll.
Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Vorschriften über das amtliche Tragen von Richtern
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.