Gesetz Nr. 499 / 1990 Coll.
Gesetz über die Umwandlung von Fremdwährungsaktiva und -verbindlichkeiten im Bereich ausländischer Forderungen und Verbindlichkeiten von Organisationen im Zusammenhang mit Wechselkursmaßnahmen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.