Verfassungsrecht Nr. 496 / 1990 Coll.
Verfassungsgesetz über die Wiederherstellung von Vermögenswerten der Tschechoslowakischen Kommunistischen Partei des Volkes der Tschechischen und Slowakischen Bundesrepublik
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.