Das Verfassungsgericht fand Nr. 495 / 2002 Coll.

Das Verfassungsgericht fand vom 30. Oktober 2002 über den Antrag auf Nichtigerklärung der Bestimmungen des § 10 Abs. 5 des zweiten Gesetzes Nr. 133/2000 Slg., über die Eintragung von Einwohnern und Geburtsnummern und über die Änderung bestimmter Gesetze (Gesetz über die Registrierung von Bewohnern)

Zeitliche Textfassungen

29.11.2002 Verkündet
In Kraft seit 29.11.2002

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