Regierungsverordnung Nr. 49 / 2015 Coll.

Regierungsverordnung zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 63/2011 Slg. über die Festlegung von Mindestwerten und Indikatoren für Qualitäts- und Sicherheitsstandards und über die Art und Weise, wie sie im Zusammenhang mit der Erbringung öffentlicher Personenbeförderungsdienste nachweisen können

Gültig Verordnung In Kraft seit 01.05.2015
Inhalt
ANHANG
REGIERUNGSORDNUNG
vom 23. Februar 2015
zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 63/2011 Slg. über die Festlegung von Mindestwerten und Indikatoren für Qualitäts- und Sicherheitsstandards und über die Art und Weise, wie sie im Zusammenhang mit der Erbringung öffentlicher Personenbeförderungsdienste nachweisen können
Die Regierung bestellt nach § 36 Abs. 1 und zur Umsetzung von § 8 Abs. 4 des Gesetzes Nr. 194 / 2010 Slg., zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten und zur Änderung anderer Gesetze:
Čl. I
Die Regierungsverordnung Nr. 63/2011 Slg. über die Festlegung von Mindestwerten und Indikatoren für Qualitäts- und Sicherheitsstandards und über die Art und Weise, wie sie im Zusammenhang mit der Erbringung öffentlicher Personenbeförderungsdienste nachgewiesen werden, wird wie folgt geändert:
1. Absatz 3 (2) und (3) lautet:
"(2) Bietet der Luftfahrtunternehmer öffentliche Dienstleistungen für die Beförderung von Fahrgästen durch öffentliche regelmäßige Dienstleistungen im Rahmen eines Vertrags, der während der gesamten Laufzeit des Vertrags mit dem Auftraggeber geschlossen wurde, nur durch Fahrzeuge, die zu Beginn des Vertrags neu waren, sofern nicht für den Zeitraum, der für die Nutzung des Ersatzfahrzeugs unbedingt erforderlich ist, das Durchschnittsalter der für die Erfüllung des Vertrags verwendeten Fahrzeuge darf 11 Jahre nicht überschreiten. Fahrzeuge, die zur Erfüllung eines Vertrags mit einem Kunden gekauft wurden, der noch nicht in der Tschechischen Republik oder in einem anderen Staat betrieben oder für Test- oder Demonstrationszwecke verwendet wurde, gelten als neue Fahrzeuge.
(3) Das Durchschnittsalter der Fahrzeuge, die zur Erbringung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten in öffentlichen regulären Diensten verwendet werden, übersteigt 15 Jahre nicht, wenn der Träger diese Dienstleistungen im Rahmen des Vertrags erbringt
a) auf der Grundlage einer direkten Verleihung oder Verlängerung ohne Ausschreibungsverfahren in einer außergewöhnlichen Situation gemäß Artikel 22 des Gesetzes über die öffentlichen Personenbeförderung und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften geschlossen oder
b) in einem Fall äußerster Dringlichkeit auf der Grundlage der Vergabe eines Vertrags in einem Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung im Rahmen des öffentlichen Beschaffungsgesetzes abgeschlossen.
2. In Artikel 4 wird am Ende des Absatzes 2 der Punkt durch ein Komma ersetzt und der folgende Buchstabe e angefügt:
e) die Zeit und den Grund für die Verwendung des Fahrzeugs bei einem Ersatzfahrzeug gemäß Artikel 3 Absatz 2 angeben;
Čl. II
Effizienz
Diese Verordnung tritt am ersten Tag des zweiten Kalendermonats nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Ministerpräsident:
Sobotka v. r.
Minister für Verkehr:
Ing.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 49 / 2015 Slg., zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 63 / 2011 Slg., zur Festlegung von Mindestwerten und Indikatoren für Qualitäts- und Sicherheitsstandards und zur Demonstration im Zusammenhang mit der Erbringung öffentlicher Personenbeförderungsdienste
Art der VorschriftVerordnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum27.03.2015
In Kraft seit01.05.2015
In Kraft bis-
Status Gültig
Rechtsgebiete: Verkehr Verwaltungsrecht
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf