Verordnung Nr. 49 / 2001 Slg.

Erlass des Justizministeriums zur Änderung des Erlasses des Justizministeriums Nr. 484 / 2000 Coll., zur Festlegung pauschaler Vergütungssätze für die Vertretung durch einen Anwalt oder Notar bei der Entscheidung über die Erstattung der Kosten im Zivilverfahren und zur Änderung des Erlasses des Justizministeriums Nr. 177 / 1996 Coll., über die Gebühren von Rechtsanwälten und die Entschädigung von Rechtsanwälten für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen (Rechtstarif), geändert

Zeitliche Textfassungen

07.02.2001 Verkündet
In Kraft seit 07.02.2001
07.02.2001 Vorherige
In Kraft seit 07.02.2001 bis 06.05.2013

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