Verordnung Nr. 49/1979 Slg.

Dekret des Außenministers über den Vertrag zur Verhütung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen von Rechtspersonen zwischen der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik, der Volksrepublik Bulgarien, der Volksrepublik Ungarn, der Volksrepublik der Mongolei, der Demokratischen Republik Deutschland, der Volksrepublik Polen, der Sozialistischen Republik Rumänien und der Union der sowjetischen Sozialistischen Republiken

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf