Regierungsverordnung Nr. 483 / 2003 Coll.
Verordnung der Regierung über die Besatzung von Soldaten der tschechischen Armee zur Durchführung von Aufgaben der Polizei der Tschechischen Republik vom 1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2004
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.