Verordnung des Finanzministeriums und des Zentralrats der Gewerkschaften Nr. 48 / 1967
Verordnung des Finanzministeriums und des Zentralrats der Gewerkschaften über den Fonds für kulturelle und soziale Bedürfnisse und Finanzierung bestimmter Tätigkeiten staatlicher Wirtschaftsorganisationen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.