Verordnung des Finanzministeriums und des Zentralrats der Gewerkschaften Nr. 48 / 1967

Verordnung des Finanzministeriums und des Zentralrats der Gewerkschaften über den Fonds für kulturelle und soziale Bedürfnisse und Finanzierung bestimmter Tätigkeiten staatlicher Wirtschaftsorganisationen

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Keine ausgehenden Zusammenhänge.

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Keine eingehenden Zusammenhänge.

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