Regelung Nr. 48 / 1954 Coll.
Verordnung zur Festlegung von Schiedsgebühren für Verfahren vor den Behörden der kooperativen Schiedsverfahren
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.