Verordnung Nr. 477 / 2003 Slg.
Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 505 / 2002 Slg., zur Durchführung bestimmter Bestimmungen des Gesetzes Nr. 563 / 1991 Slg., zur Rechnungslegung in der geänderten Fassung, für Einrichtungen, die Gebietskörperschaften, beitragsbezogene Organisationen, staatliche Mittel und organisatorische Bestandteile des Staates sind
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.