Verordnung Nr. 476 / 2003 Slg.
Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 504 / 2002 Slg., zur Durchführung bestimmter Bestimmungen des Gesetzes Nr. 563 / 1991 Slg., über die Rechnungslegung in der geänderten Fassung für Unternehmen, für die die Haupttätigkeit nicht geschäftsfähig ist, wenn sie im System der Doppelbuchhaltung bilanziert sind
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Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.