Regierungsverordnung Nr. 475 / 2025 Coll.

Regierungsverordnung zur Festlegung des Betrags der Beteiligung des Staates an der Programmfinanzierung, des Betrags der von den Organisationseinheiten des Staates individuell bewerteten Ausgaben und des Betrags der einzelnen Investitionszuschüsse

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