Dekret Nr. 474 / 2013 Coll.
Beschluss über die Vergütung des Liquidators, des Zwangsverwalters und des Insolvenzverwalters bestimmter Dienstleister auf dem Kapitalmarkt und die Erstattung ihrer endgültigen Kosten
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.