Verordnung des Gesundheitsministeriums und des Landwirtschaftsministeriums Nr. 472 / 2000 Coll.
Verordnung des Gesundheitsministeriums und des Landwirtschaftsministeriums, die eine gute klinische Praxis und engere Bedingungen für die klinische Beurteilung von Arzneimitteln vorsieht
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.