Vollständiger Wortlaut des Gesetzes Nr. 47/1992
Zivilgesetzbuch (vollständiger Text, der sich aus nachfolgenden Änderungen, Ergänzungen und Änderungen ergibt)
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.