Gesetz Nr. 47 / 1973 Slg.
Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 59 / 1965 Slg. über die Vollstreckung der Strafe
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.