Dekret des Außenministers Nr. 47 / 1971 Coll.
Verordnung des Außenministers für den Außenhandel über die Außenhandelsgesellschaft Simex und über die Änderung ihrer Zulassung für den Außenhandel
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.