Verordnung Nr. 467/2004 Slg.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 183 / 1998 des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, Coll., mit der Festlegung, welche weitere Studie oder Lehre als Sekundar- oder Hochschulbildung für die Zwecke der staatlichen Sozial- und Rentenversicherung betrachtet wird, in der geänderten Fassung

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