Verordnung Nr. 467/2004 Slg.
Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 183 / 1998 des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, Coll., mit der Festlegung, welche weitere Studie oder Lehre als Sekundar- oder Hochschulbildung für die Zwecke der staatlichen Sozial- und Rentenversicherung betrachtet wird, in der geänderten Fassung
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.