Dekret Nr. 466 / 2017 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 5 / 2014 Slg. über die Art und Weise, die Termine und den Umfang der Daten, die für die Bewertung der Ausführung des Staatshaushalts, die Budgets der staatlichen Mittel, die Budgets der lokalen Behörden, die Budgets der freiwilligen Gemeinden und die Budgets des Regionalrats der Kohäsionsregionen vorgelegt wurden, in der geänderten Fassung

Zeitliche Textfassungen

01.01.2018 Aktuell
In Kraft seit 01.01.2018
28.12.2017 Verkündet
In Kraft seit 28.12.2017
28.12.2017 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 28.12.2017 bis 31.12.2017

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