Regierungsverordnung Nr. 466 / 2001 Coll.
Verordnung der Regierung über die Verwendung staatlicher Wohnungsbaufonds zur Deckung der Kosten ihrer Verwaltung
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.