Regierungsverordnung Nr. 463 / 2000 Coll.
Verordnungen der Regierung über die Festlegung von Regeln für die Teilnahme an internationalen Rettungsaktionen, die Bereitstellung und den Empfang von humanitärer Hilfe und die Erstattung von Ausgaben, die juristischen Personen und natürlichen Geschäftspersonen zum Schutz der Bevölkerung entstehen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.