Mitteilung des Verkehrsministeriums Nr. 462 / 2025 Coll.
Mitteilung des Verkehrsministeriums über die Länge der am 30. Juni des Kalenderjahres in Betrieb befindlichen Autobahnen und deren prozentuale Veränderung von der Länge der am 30. Juni des unmittelbar vorangehenden Kalenderjahres in Betrieb befindlichen Autobahnen, dem Betrag des Umrechnungskoeffizienten für das unmittelbar folgende Kalenderjahr und dem Satz der Zeitgebühr gemäß § 21 Abs. 3 bis (6) des Gesetzes Nr. 13 / 1997 Coll., geändert im folgenden Kalenderjahr
Zeitliche Textfassungen
12.11.2025
Verkündet
In Kraft seit 12.11.2025
Novellierungen
Keine Novellierungen verfügbar.