Regierungsverordnung Nr. 462 / 2000 Coll.
Gesetzesdekret zur Umsetzung von § 27 Abs. 8 und § 28 Abs. 5 des Gesetzes Nr. 240 / 2000 Slg., zum Krisenmanagement und zur Änderung bestimmter Gesetze (Krisengesetz)
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.