Regierungsverordnung Nr. 461 / 2011 Coll.
Verordnung der Regierung zur Änderung des Erlasses Nr. 416 / 2002 Slg., zur Festsetzung des Betrags der Abgabe und der Art der Zahlung an die Quelle radioaktiver Abfälle auf ein Nuklearkonto und der jährlichen Höhe des Beitrags und der Regeln für seine Bestimmung an die Kommunen, geändert
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