Dekret Nr. 46 / 2011 Coll.
Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 396 / 2010 Slg., zur Bestimmung der Werte des Punktes, der Höhe der von der öffentlichen Krankenversicherung gezahlten Krankenkassen und der Regelungsgrenzen für das von der öffentlichen Krankenversicherung für das Jahr 2011 bereitgestellte Gesundheitsvolumen
Gültig
In Kraft seit 01.03.2011
ANHANG
ERKLÄRUNG
vom 23. Februar 2011
zur Änderung des Erlasses Nr. 396 / 2010 Slg., zur Bestimmung der Werte des Punktes, der Höhe der von der Krankenversicherung gezahlten Krankenkasse und der regulatorischen Begrenzung des von der Krankenversicherung für 2011 bereitgestellten Gesundheitsvolumens
Das Gesundheitsministerium sieht gemäß § 17 Abs. 6 des Gesetzes Nr. 48 / 1997 Slg., über die Krankenversicherung und über die Änderung und Ergänzung bestimmter verwandter Gesetze, geändert durch Gesetz Nr. 117 / 2006 Slg., Gesetz Nr. 245 / 2006 Slg. und Gesetz Nr. 261 / 2007 Slg.:
In Anhang 1 des Erlasses Nr. 396/2010 Slg. wird zur Bestimmung der Werte des Punktes die Höhe der von der öffentlichen Krankenversicherung abgedeckten Leistungen und die gesetzliche Begrenzung der für das Jahr 2011 gezahlten Höhe der öffentlichen Gesundheitsversorgung folgender Teil E angefügt:
Das Krankenversicherungsunternehmen wird die Krankenpflegeeinrichtung mit einer Erhöhung der Vergütung (NL2011) versorgen. Diese Erhöhung wird von der Krankenversicherungsgesellschaft in Form von monatlichen Zwischenzahlungen mit finanzieller Abwicklung gemäß der dokumentierten neu berechneten Anzahl von Ärzten nach Ende 2011 an die Krankenkasse gewährt. Der Betrag der gewährten Erhöhung wird wie folgt berechnet:
NL2011 = PPL2011 * 110 000 CZK * Kpp
Wo:
PPL2011 ist die berechnete Anzahl von Ärzten in der Bewertungsperiode, berechnet als Durchschnitt der Summe der Beiträge aller Ärzte in einem bestimmten Krankenhaus, das Gesundheitsversorgung in der Grafschaft am letzten Tag jedes Kalenderviertels bietet.
Kpp-Koeffizient des Anteils der Zahl der Versicherten des betreffenden Krankenversicherungsunternehmens im Kreis auf die Gesamtzahl der Versicherten in dieser Region, wie in Teil D.
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. März 2011 in Kraft.
Minister:
Dok. MUDr. Heger, CSc., v. r.
Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen
Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Verordnung Nr. 46/2011 Slg., zur Änderung des Dekrets Nr. 396 / 2010 Slg., zur Bestimmung der Werte des Punktes, der Höhe der durch die öffentliche Krankenversicherung zu zahlenden Krankenpflegezahlungen und der regulatorischen Grenzen für die Höhe der Gesundheitsversorgung, die von der öffentlichen Krankenversicherung für 2011 bereitgestellt wird |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 28.02.2011 |
|---|---|
| In Kraft seit | 01.03.2011 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Kommentare 0