Dekret Nr. 46 / 2010 Coll.

Verordnung über die Zuständigkeit der Verwaltungen der Nationalparks und Verwaltungen der geschützten Landschaftsgebiete zur Ausübung der Regierungsverwaltung in Verwaltungsbezirken, die aus nationalen Naturschutzgebieten, nationalen Naturdenkmälern und ihren Schutzzonen bestehen

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