Regierungsverordnung Nr. 46 / 2003 Coll.
Regierungsverordnung über die Besatzung von Soldaten der tschechischen Armee, Aufgaben der tschechischen Polizei in der Zeit bis zum 31. Dezember 2003 auszuführen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Gesetz Nr. 219 / 1999
Wird durchgeführt durch
Gesetz über die Streitkräfte der Tschechischen Republik