Regierungsverordnung Nr. 46 / 2003 Coll.

Regierungsverordnung über die Besatzung von Soldaten der tschechischen Armee, Aufgaben der tschechischen Polizei in der Zeit bis zum 31. Dezember 2003 auszuführen

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Gesetz Nr. 219 / 1999
Gesetz über die Streitkräfte der Tschechischen Republik
Wird durchgeführt durch
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