Mitteilung des Außenministeriums Nr. 46 / 1995 Coll.

Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten über die Aushandlung des Abkommens zwischen dem Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Sicherheit der Reaktoren der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung eines gemeinsamen Pilotprojekts zum Schutz der Umwelt "Gemeinde Kläranlagen in Nordböhmen"

Gültig
ANHANG
GEMEINSCHAFT
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten
Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten gibt bekannt, dass am 19. Dezember 1994 das Abkommen zwischen dem Umweltministerium der Tschechischen Republik und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Sicherheit der Reaktoren der Bundesrepublik Deutschland in Prag zur Umsetzung eines gemeinsamen Pilotprojekts zum Schutz der Umwelt "Municipal Waste Water Treatment Plant in Northern Bohemia" unterzeichnet wurde.
Das Abkommen trat am 19. Dezember 1994 auf der Grundlage von Artikel 4 in Kraft.
Der Wortlaut des Abkommens kann beim Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und dem Umweltministerium konsultiert werden.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 46 / 1995 Coll. über die Verhandlungen des Abkommens zwischen dem Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Sicherheit der Reaktoren der Bundesrepublik Deutschland über die Umsetzung des gemeinsamen Pilotprojekts zum Schutz der Umwelt "Municipal Waste Water Treatment Plant in Northern Bohemia"
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum14.03.1995
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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