Regierungsverordnung Nr. 46 / 1967 Coll.

Verordnung der Regierung über die Beseitigung von Schäden, die durch die wirtschaftliche Tätigkeit sozialistischer Organisationen auf den materiellen Vermögenswerten anderer sozialistischer Organisationen verursacht werden, und über die Entschädigung im Investitionsbau

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