Regierungsverordnung Nr. 46 / 1953 Coll.
Verordnung zur Wiedereingliederung, Änderung oder Aufhebung bestimmter Bestandteile des Staatsplanungsamts
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.