Regierungsverordnung Nr. 46 / 1952 Coll.

Verordnung über die Regelung der nationalen Rentenversicherung der Mitglieder der einzelnen landwirtschaftlichen Genossenschaften, Selbständigen und mitarbeitenden Familienangehörigen

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Keine ausgehenden Zusammenhänge.

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Keine eingehenden Zusammenhänge.

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