Regierungsverordnung Nr. 46 / 1952 Coll.
Verordnung über die Regelung der nationalen Rentenversicherung der Mitglieder der einzelnen landwirtschaftlichen Genossenschaften, Selbständigen und mitarbeitenden Familienangehörigen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.