Regierungsverordnung Nr. 46 / 1949 Coll.
Verordnung über die Zeugnisse der dreijährigen Berufsabgängerschulen für Frauenzuschnitte in bestimmten Berufsschulen für Frauenberufe
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.