Regierungsverordnung Nr. 46 / 1949 Coll.

Verordnung über die Zeugnisse der dreijährigen Berufsabgängerschulen für Frauenzuschnitte in bestimmten Berufsschulen für Frauenberufe

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Keine ausgehenden Zusammenhänge.

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Keine eingehenden Zusammenhänge.

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