Gesetz Nr. 459 / 2011 Coll.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 141 / 1961 Slg., über Strafverfahren (Kriminalgesetzbuch), geändert, und bestimmte andere Gesetze
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.