Gesetz Nr. 458 / 2016 Coll.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 90 / 2012 Coll., über Unternehmen und Genossenschaften (Gesetz über Handelsgesellschaften)
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.