Gesetz Nr. 458 / 1990
Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes Nr. 403 / 1990 Slg., zur Verringerung der Folgen bestimmter Sachschäden
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.