Vollständiger Text des Gesetzes Nr. 456 / 1990 Coll.

Strafrecht (vollständiger Text, wie aus nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen)

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

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