Dekret Nr. 454 / 2017 Coll.

Verordnung über Informationspflichten bestimmter Personen, die zur Erbringung von Zahlungsdiensten berechtigt sind oder elektronisches Geld ausgeben

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf