Regierungsverordnung Nr. 450 / 2022 Coll.

Verordnung der Regierung zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 565/2020 Slg. über die Bedingungen für die Gewährung einer indirekten Kostenkompensation für Sektoren, in denen aufgrund der Projektion von Treibhausgasemissionen in die Strompreise ein erhebliches Risiko für CO2-Emissionen festgestellt wurde, in der geänderten Fassung

Diese Vorschrift verweist auf

Unbekannte Vorschrift
Ändert
Unbekannte Vorschrift
Übergangsbestimmungen

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Regierungsverordnung Nr. 565 / 2020 Coll.
Verordnung der Regierung über die Bedingungen für die Entschädigung indirekter K...
Wird geändert durch
Regierungsverordnung Nr. 565 / 2020 Coll.
Verordnung der Regierung über die Bedingungen für die Entschädigung indirekter K...
Führt Übergangsbestimmungen ein
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