Regierungsverordnung Nr. 450 / 2022 Coll.
Verordnung der Regierung zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 565/2020 Slg. über die Bedingungen für die Gewährung einer indirekten Kostenkompensation für Sektoren, in denen aufgrund der Projektion von Treibhausgasemissionen in die Strompreise ein erhebliches Risiko für CO2-Emissionen festgestellt wurde, in der geänderten Fassung
Diese Vorschrift verweist auf
Unbekannte Vorschrift
Ändert
Unbekannte Vorschrift
Übergangsbestimmungen
Auf diese Vorschrift verweisen
Regierungsverordnung Nr. 565 / 2020 Coll.
Wird geändert durch
Verordnung der Regierung über die Bedingungen für die Entschädigung indirekter K...
Regierungsverordnung Nr. 565 / 2020 Coll.
Führt Übergangsbestimmungen ein
Verordnung der Regierung über die Bedingungen für die Entschädigung indirekter K...